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Kartenausgabe Kraftwerk Kirchbichl


Mo bis Fr von 8-11 Uhr Tel.050607 24228
Krimbacher Walter




Fangbestimmungen für Tageskartenlizenz
Preis € 29.-


Fischen mit lebendem Köderfisch, Drilling und Zwilling ist verboten!
Das Anlegen von Futterplätzen sowie das Anfüttern ist verboten!
Es darf nur eine Rute mit einem System - einen Einzelhaken oder 3 Nymphen eingesetzt werden.
Weiters ist das Spinnfischen (Blinkern Wobbler,usw.) mit Einzelhaken erlaubt.
Entnahme von 5 Stück Edelfische pro Tag, davon 2 Stück Rutten.
Im Umgehungsgerinne Nord dürfen max. 2 Stück Edelfische entnommen werden, die gesamte Entnahme pro Tag
darf 5 Stück Edelfische inkl. 2 Stück Rutten jedoch nicht übersteigen.

Das Fischen auf Rutten ist bis auf weiteres bis 23:00 Uhr gestattet.
Achtung
Untermassige Fische sind in den Fluss zurückzusetzen und trotzdem in die Fangliste einzutragen.
Die Aufsichtsfischer sind ermächtigt, die weidgerechte Ausübung der Fischerei und die Durchführung der Fangaufzeichnung zu kontrollieren.

Revierbeschreibung

Inn ca. 330 Meter unterhalb der Mündung des Unterwasserkanals des Kraftwerkes Kirchbichl in den Inn, auf Höhe der Stichstrasse zwischen den Häusern Innrain 12 und 16 in Oberlangkampfen, (siehe Reviergrenztafeln) bis zur Gemeindegrenze Kufstein/Ebbs ca.60 Meter unterhalb der Einmündung des Kaisertalbaches in den Inn (siehe Reviergrenztafeln) ohne Zuflüsse und künstliche Gerinne. Ausgenomen ist das Umgehungsgerinne Nord.


Fangbestimmungen für Halbtageskartenlizenz ab 13 Uhr
Preis € 21.-


Fischen mit lebendem Köderfisch, Drilling und Zwilling ist verboten!
Das Anlegen von Futterplätzen sowie das Anfüttern ist verboten!
Es darf nur eine Rute mit einem System - einen Einzelhaken oder 3 Nymphen - eingesetzt werden.
Weiters ist das Spinnfischen (Blinkern,Wobbler,usw.) mit Einzelhaken erlaubt.
Entnahme von 3 Stück Edelfische pro Tag, davon 2 Stück Rutten.
Im Umgehungsgerinne Nord dürfen max. 2 Stück Edelfische entnommen werden, die gesamte Entnahme pro Tag
darf 3 Stück Edelfische inkl. 2 Stück Rutten jedoch nicht übersteigen.
Das Fischen auf Rutten ist bis auf weiteres bis 23:00 Uhr gestattet.
Achtung
Untermassige Fische sind in den Fluss zurückzusetzen und trotzdem in die Fangliste einzutragen.
Die Aufsichtsfischer sind ermächtigt, die weidgerechte Ausübung der Fischerei und die Durchführung der Fangaufzeichnung zu kontrollieren.

Revierbeschreibung

Inn ca.330 Meter unterhalb der Mündung des Unterwasserkanals des Kraftwerkes Kirchbichl in den Inn, auf Höhe der Stichstrasse zwischen den Häusern Innrain 12 und 16 in Oberlangkampfen,(siehe Reviergrenztafeln) bis zur Gemeindegrenze Kufstein/Ebbs ca.60 Meter unterhalb der Einmündung des Kaisertalbaches in den Inn (siehe Reviergrenztafeln) ohne Zuflüsse und künstliche Gerinne. Ausgenomen ist das Umgehungsgerinne Nord.


Einschränkungen:

Fischart
Bachforelle
Regenbogenforelle
Rutten
Bachsaibling
Wildkarpfen
Brittelmaß (cm)
27
30
45
27
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Fangsaison (von - bis)
1. März - 30. September
1. März - 31. Dezember
1. April - 30. November
1. April - 30. September
ganzjährig geschont

Für die nicht aufgelisteten Fischarten gelten die Bestimmungen des Tiroler Fischereigesetzes.

Petri Heil !